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Kfz-Prüfstelle Lauenburg | ![]() |
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Herzlich
Willkommen beim Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik und
Unfallanalyse
Telefon: 04153-578222 Öffnungszeiten Prüfstelle (Anmeldung nicht erforderlich): 24.5. bis 2.6.2023:
Montag - Freitag: 9 - 13 und 14 - 17 Uhr Donnerstag: bis 18 Uhr Annahmeschluß jeweils 30 Minuten vor Ende. Wohnmobile: Aufgrund des Radstands ist eine Anmeldung erforderlich. Kurzfristige Änderungen sind auf dem Anrufbeantworter hinterlegt. Berliner Str. 79 (Zufahrt über Heideweg in Lauenburg) |
Amtliche Dienstleistungen* der GTÜ Kfz-Prüfstelle Lauenburg:
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Dienstleistungen auf freiberuflicher Basis:
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![]() UB online Suche Sie können über die GTÜ Datenbank schnell und einfach feststellen, ob Ihr Fahrzeug von der GTÜ untersucht wurde und wie Sie eine Zweitschrift des Untersuchungsberichts erhalten können. |
![]() Schadstoffplakette Ein Service der GTÜ. Sie bekommen nicht nur die zuzuteilende Plakette für Ihr Fahrzeug angezeigt, sondern auch alle zur Zeit gängigen Dieselpartikelfilter-Nachrüstsysteme, die es für Ihr Fahrzeug gibt. |
Es stehen Ihnen die Marktwerte für Tausende von Fahrzeugmodellen sowie Auktionswerte zur Verfügung. |
![]() Amtliche Entgelte* Ein Auszug über die aktuellen amtlichen Entgelte für Kfz-Unter- suchungen gültig für Schleswig-Holstein und GTÜ Kfz-Prüfstellen. |
![]() Verkehrsunsicher und die möglichen Folgen (in Planung) Ein Schreckenskabinett von defekten Sicherheitsteilen, die im Rahmen einer Hauptuntersuchung erkannt und ausgetauscht wurden. ...und die möglichen Folgen. |
![]() Informativ Ein aktueller Informationsservice der GTÜ zu wichtigen Themen rund um das Kfz. |
![]() Vergleichstests Hier finden Sie eine Reihe von Vergleichstests (Reifen, Polituren, Reiniger, Radträger, Autobatterien) rund um das Thema Kfz. |
![]() Gebrauchtwagen Mit einem Gebrauchtwagen-Rechner können Sie schnell und einfach den ungefähren Wert eines Gebrauchtwagens ermitteln. Eine wertvolle Hilfe für private Kaufinteressenten und private Verkäufer. |
§§ Bußgeld HU Eine häufig gestellte Frage betrifft das Verwarn-/Bußgeld bei Überschreitung der Frist zur Durchführung der Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung durch die GTÜ erfolgt keine Rückdatierung, aber KEINE Meldung an die zuständigen Behörden und KEIN Erheben von Verwarn-/Bußgeldern. |
Impressum | Links (in Planung) | die Kfz-Prüfstelle |